AGB

1. Geltungsbereich
Sämtliche von uns erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma. 

2. Vertragsabschluss
Angebote in Prospekten, Preislisten etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annehmen oder diese innert 5 Arbeitstagen nicht ablehnen. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte technische Angaben unzutreffend sind, können wir jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Die Annahmefrist für Angebote oder Offerten beträgt 2 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Technische Daten und Informationen
Alle technischen Daten und Informationen in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierte Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Preise, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen
Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preis. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Abrufe und bei längeren Lieferfristen, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde gelegt wurde. Einkaufsbedingungen unserer Besteller werden nicht anerkannt. Verkaufs -und Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Preise sind freibleibend. Unsere Arbeiten, Leistungen und Lieferungen sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges in bar oder nach Vereinbarungen zu bezahlen. Warenversand erfolgt mit der Post gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Je nach Art der Bestellung ist die Ware teilweise oder ganz im Voraus zu bezahlen. Wir haben das Recht, die vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht).

5. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von uns an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Einige unserer Teile sind in der Schweiz und/oder in anderen Ländern im Strassenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur für Shows und/oder Rennsportzwecke verwendet werden. Wir geben Ihnen gerne nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft, können Ihnen aber keine Garantie für Zulassungen geben. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer wegen unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben.

6. Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns als verbindlich. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Umrüstsätze oder Zubehör falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Bestellungen gelten mit dem Eintreffen des Bestätigung E-Mails als verbindlich.

7. Fahrzeugverkauf im Auftrag
Wir können Fahrzeuge im Auftrag eines Kunden verkaufen. Dazu schreiben wir das Fahrzeug im Motorradhandel aus und zeigen es in unserer Ausstellung. Zudem geben wir das Fahrzeug zu Probefahrten an Interessierte heraus. Dies erfolgt mit der Garagen-Nummer. Wir verkaufen die Fahrzeuge ab Service und MFK. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Fahrzeugbesitzer übernommen. Der ausgeschriebene Verkaufspreis wird mit dem Besitzer vereinbart. Kommt es zu einem Verkauf erhalten wir 9% vom Verkaufspreis als Provision. Wenn es nicht zu einem Verkauf kommt werden dem Besitzer keine Unkosten verrechnet. Der Besitzer ist verpflichtet das Fahrzeug in diesem Falle nach ca. 6 Monaten wieder zurück zu nehmen wenn nichts anderes abgemacht wurde.

8. Lieferungen
Die Liefermöglichkeit behalten wir uns vor. Im allgemeinen nehmen wir den Versand per Post vor. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandweges wird nicht übernommen. Zuzüglich zur Lieferung berechnen wir Verpackungs- und Versandkosten.

9. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören und wir Abrufe direkt ab Hersteller für Sie tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des Herstellers versenden. Wir können keine abgemachten Lieferfristen einhalten, wenn die Umstände vom Lieferanten verschuldet sind. Ansprüche irgendwelcher Art zwecks Nichterfüllung von Terminaufträgen können gegen uns nicht geltend gemacht werden.

10. Transportrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Beförderungsunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Transportgeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Beförderungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Beförderungsunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadenprotokolls sofort einsenden) leisten wir umgehend Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist laut Zahlungsbedingungen zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten. 

11. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat alle Änderungen und Umrüstungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau von gelieferten Teilen oder Fahrzeugen durch den Kunden oder Dritte. 

12. Beanstandungen und Rücknahme
Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen von uns bei Übernahme des Fahrzeuges umgehend überprüfen. Vermutet der Kunde, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er uns unverzüglich darüber zu informieren. Andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Beanstandungen oder Mängelrügen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware anerkannt und müssen schriftlich erfolgen. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der beanstandeten Ware in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Beschädigte oder nicht einwandfreie Ware ist von der Rücksendung ausgeschlossen und wird nicht gutgeschrieben. Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber mit 15% Bearbeitungsgebühren belastet. Wird das reparierte Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, werden Standkosten in der Höhe von CHF 10.-/Tag fällig.

13. Garantie
Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für alle im Rennsport verwendeten Teile, gewähren wir keine Garantie (Wegbedingung aller Sachgewährleistungsansprüche gemäss Schweizer Obligationenrecht). Bei allen anderen Fahrzeugen beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die Pflicht zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandsetzung der fristgerecht gerügten und von uns erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Wir weisen darauf hin, dass die von uns angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen gegenüber dem Fahrzeughersteller oder dem Verkäufer führen können. Wir lehnen dafür jede Verantwortung und Haftung ab. Der Kunde ist verpflichtet bei der Abholung seines Fahrzeuges unsere Arbeiten zu kontrollieren und Beanstandungen innerhalb von 24h uns schriftlich zu melden. Danach können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

14. Ersatzfahrzeuge

Der Kunde hat weder während der Reparatur noch bei Garantiearbeiten Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wenn wir aus Kulanzgründen ein Ersatzfahrzeug dem Kunden überlassen, dann nur zur Fahrt nach Hause und zurück. Bei länger andauernder Reparatur darf der Kunde nach Absprache mit uns das Ersatzfahrzeug längere Zeit verwenden. Hier gilt, der Kunde hat die Sorgfaltspflicht und muss alle entstandenen Schäden, den Verschleiss und den Wertverlust am Fahrzeug selber übernehmen.
15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Frauenfeld.